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Seepark Sellin, Whg. 643
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Ihre hochmodern ausgestattete 2-Zimmer Nichtraucher-Ferienwohnung 60RB643 befindet sich im Haus Mönchgut im Seepark Sellin. Sie ist ca. 52 qm groß und befindet sich im 2. Obergeschoss. Bis zu 4 Personen können sich gleich über zwei Balkone in östlicher Richtung freuen. Im lichtdurchfluteten Wohnraum finden Sie neben dem gemütlichem Schlafsofa, welches Platz für die 3. u. 4. Person bietet, auch einen Flachbild-TV, sowie den direkten Zugang zum Balkon. Im separaten Schlafzimmer mit Doppelbett und Kleiderschrank befindet sich der zweite Zugang zum anderen Balkon. Ein Badezimmer mit Badewanne inklusive Duschvorrichtung, Waschtisch, Kosmetikspiegel, Fön sowie eine separate Toilette steht Ihnen zur Verfügung. Die attraktive gut ausgestattete Wohnküche mit Cerankochfeld, Backofen, Mikrowelle, Kühl-/Gefrierkombination, Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster sowie diversen anderen Küchenhelfern lädt zum Kochen und gemeinsamen Essen ein. Darüber hinaus gibt es eine Musikanlage und einen Flachbild-TV auf einem Rollenregal.
Highlights: Kostenloser 50 Mbit/s Internetzugang, wohnungseigener PKW-Stellplatz in der Tiefgarage (1,80 m hoch), Fahrradstellplatz im Gemeinschaftsfahrradraum, Einkaufsmöglichkeiten im direkten Umfeld-
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.