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Kirchturmblick 2
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Diese schöne Zweizimmer-Ferienwohnung mit Kirchturmblick befindet sich in einem Wohnviertel der Schloßstadt Klütz unweit der Innenstadt. Der Weg durch den kleinen gepflegten Garten mit gemütlicher Sitzecke und herrlichem Kirchturmblick führt zum Eingang in das Wohnhaus. Die Wohnung bietet Platz für maximal 2 Personen über 2 Ebenen. Zu den Räumlichkeiten im Erdgeschoss gehören 1 großer Wohnbereich und 1 vollständig ausgestatteter offener Küchenbereich. Im Obergeschoss befindet sich 1 Schlafzimmer und 1 Badezimmer mit Dusche und WC. Im Garten steht für Sie eine möbelierte Terrasse zur Verfügung. Durch seine traumhaften Alleen, Raps und Getreidefelder, besonderen Sehenswürdigkeiten und die Nähe zur Ostsee sind der Urlaubsort Klütz und seine Umgebung ein idealer Ort, um in den Urlaubstagen zu entspannen und die herrliche Seeluft zu genießen. Klütz ist ideal zentral gelegen und eignet sich hervorragend als Ausgangspunkt für erlebnisreiche Tagesausflüge wie zum Beispiel in den Schmetterlingspark Klütz (1 km), nach Schloss Bothmer Klütz (1 km), zum Ostseebad Boltenhagen (3 km), Hansestadt Wismar (20 km) und Hansestadt Lübeck (30 km). 2 Fahrräder sind kostengünstig zubuchbar. Ein Fahrradabstellraum ist vorhanden.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.