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Gutshaus von Bülow - 19-05
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Die moderne 2-Zimmer-Ferienwohnung befindet sich im Hochparterre und zur Vorderseite des historischen Gebäudes. Sie ist für 3 Personen ausgestattet
Das Schlafzimmer ist mit einem Doppelbett eingerichtet. Der Wohnbereich ist hochwertig und exklusiv eingerichtet mit moderner Sitzgruppe incl. Schlafcouch,TV, Radio, HiFi-Anlage, CD-Player.
Etwas seperat vom Wohnbereich befindet sich die voll ausgestattete Küche mit Herd, Mikrowelle und Geschirrspülmaschine sowie der Esstisch.
Ein Bad/WC mit Dusche ergänzt die Ferienwohnung.
Auf der Rückseite des Gutshauses befindet sich der denkmalgeschützte Park mit Liegewiese und Sitzgruppe.
Waschmaschine und Wäschetrockner stehen im Keller zur Gemeinschaftsnutzung zur Verfügung.
Zur technischen Ausstattung gehören Farb -TV und Radio.
Die Ferienwohnung ist für Nichtraucher (Rauchen im Außenbereich möglich). Haustiere sind nicht gestattet.
In diesem Appartement steht Ihnen ein kostenfreier W-LAN Zugang zur Verfügung.
Auf dem Grundstück steht Ihnen der Stellplatz Nr. 5 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es in der Hauptsaison erforderlich ist lückenlos zu buchen oder zwischen den Buchungen einen Mindestzeitraum von 7, 10 oder 14 Übernachtungen frei zu lassen.
Die Mindestaufenthaltsdauer über den Jahreswechsel liegt bei 4 Übernachtungen.
Sowohl die Verbrauchskosten als auch der Pkw-Stellplatz sind bereits im Übernachtungspreis enthalten.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.