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Ferienwohnung N23
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2-Zimmer- Ferienappartement für max. 4 Personen mit ca. 52 m² Wohnfläche im Erdgeschoss mit WLAN- N23
- ca. 700 m bis zum Strand, ruhige, zentrale Lage
- gemütliches Wohnzimmer mit TV und Radio, CD- und Blue-Ray-Player
- offene Einbauküche inkl. Geschirrspülmaschine, Kühlschrank, Herd mit Backofen, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster - Geschirr, Besteck und Gläser sind ausreichend vorhanden
- 1 Schlafzimmer mit Doppelbett (160 cm x 200 cm, durchgehende Matratze) und einem Etagenbett (90 x 200 cm)
- Duschbadezimmer mit Fußbodenheizung sowie Waschmaschine
- Terrasse mit ca. 40 m² Gartenanteil
- die Ferienwohnung ist komplett gefliest
- PKW Stellplatz in der Tiefgarage
- Fahrradabstellmöglichkeit in der Tiefgarage
- Bettwäsche und Handtücher können gerne dazu gebucht werden.
- Nichtraucherwohnung
- kostenloses Internet über W-LAN (Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine freiwillige Zusatzleistung des Eigentümers handelt, also keine im reiserechtlichen Sinne zugesicherte Eigenschaft der Ferienwohnung. Eine fehlerfreie Funktion kann nicht zugesichert werden, ebenso können wir keinen technischen Support leisten.)
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.