Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
Ferienwohnung H 12
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
- Die Ferienwohnung befindet sich im Buchenkampweg, im 2. Obergeschoss auf 44 m² Wohnfläche. Die Wohnung ist geschmackvoll eingerichtet.
- kostenfreies W-Lan (kein Rechtsanspruch, keine Hilfestellung)
- Es sind nur ca. 400 m zum Strand.
- Ein Wohnbereich mit Sat-TV und Radio lädt zum Verweilen ein.
- Die offene Küche verfügt über Herd mit Backofen, Mikrowelle, Kühlschrank , Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher. Auch ausreichend Geschirr, Besteck und Gläser sind vorhanden.
- Die Wohnung verfügt über ein Schlafzimmer mit Doppelbett (180 cm x 200 cm).
- Ein Duschbadezimmer mit genügend Ablagefläche und Waschmaschine ist vorhanden.
- Ein möblierter Balkon lädt zum Entspannen ein.
- Ein eigener Kfz-Stellplatz vor dem Haus.
- Ein Abstellraum steht Ihnen zur Verfügung.
- Nichtraucherwohnung
- Bettwäsche und Handtücher können gerne dazu gebucht werden.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.