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Ferien an der Ostsee
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Gemütliche Ferienwohnung mit sonniger Sitzecke in Klütz an der Mecklenburgischen Ostseeküste, zwischen den Hansestädten Wismar und Lübeck. Bis zum langen, gepflegten Boltenhagener Sandstrand sind es nur 3 km. Diese 1-Raum-Ferienwohnung befindet sich im Obergeschoss eines privaten Wohnhauses mit eigenem Eingang. Sie bietet Platz für 3 Personen und ist über eine Treppe zu erreichen. Zu den Räumlichkeiten gehört 1 kombiniertes Wohn-/Schlafzimmer. Einen weiteren Schlafplatz gibt es in einem räumlich abgetrennten Bereich. Die Wohnung verfügt außerdem über 1 kleine separate Küche und 1 Badezimmer mit Dusche und WC. Die sonnige geschützte Sitzecke im Garten lädt zum Entspannen und Erholen ein. Für Grillfans ist eine Grillmöglichkeit vorhanden. In Klütz haben Sie die Wahl zwischen mehreren Supermärkten. Bis zum langen, gepflegten Boltenhagener Sandstrand sind es nur 3 km - ideal per Rad zu erreichen. Hier haben Sie ideale Bedingungen für entspanntes (Sonnen-) Baden, für Sport und Spiel oder für ausgedehnte und erholsame Spaziergänge zu jeder Jahreszeit. Schloß Bothmer ist ein schönes Ausflugsziel, ca 1 km entfernt.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.